Die Statuten der Comünaunza Culturela Pro Bravuogn

A. Name und Zweck

Art. 1

Unter dem Namen Cumünaunza Culturela Pro Bravuogn hat sich einVerein nach Art. 60 – 77 ZGB mit Residenz in Bergün/Bravuogn gebildet.

Art. 2

Die Cumünaunza Culturela Pro Bravuogn hat zum Ziel die romanische Sprache und Kultur, das Bargunseñer im Speziellen, zu retten und zu fördern; so in besonderem Masse:

  • die Liebe, das Interesse und das Verständnis für unsere Muttersprache wecken
  • unsere Bevölkerung in allen Fragen des täglichen Zusammenlebens ins Bild setzen
  • Geschichten, Legenden, Berichte über wichtige Ereignisse mit Humor und Spass weitervermitteln
  • Einheimische und auswärtige romanische Bergüner/innen zusammenführen, als Gemeinschaft bilden
  • Mit einer sprachlicher oder/und kulturellen Mission beauftragte Private und Institutionen unterstützen

Die Cumünaunza Culturela Pro Bravuogn unterstützt mit Beiträgen:

  • Renovationen von architektonischen Monumenten und romanischen Inschriften an Privathäusern, Geschäftshäusern, Hotels und Restaurants
  • Das Ortsmuseum mit dem Zweck, das kulturelle Erbe unserer Dörfer zu erhalten und zu zeigen, bspw. Alltagsgegenstände, Möbel und Werkzeuge, Trachten und kulturelle, historische,sprachliche, künstlerische oder wissenschaftliche Dokumente
  • Redaktionelle Mitwirkung an Publikationen, bspw. am romanischen Teil des «Muchetta».

B. Organisation

Art. 3

Organe der Cumünaunza Culturela Pro Bravuogn sind: Die Generalversammlung, der Vorstand und die Rechnungsrevisoren/innen

Art. 4

Die Generalversammlung findet jährlich vor Ostern statt. Sie nimmt den Jahresbericht des Vorstandes, den Rechnungsabschluss und den Bericht der Rechnungsrevisoren/innen entgegen und sanktioniert diese. Sie setzt den Jahresbeitrag fest, wählt oder bestätigt jährlich den Vorstand und zwei Rechgnungsrevisoren/innen und verabschiedet die vom Vorstand vorgeschlagenen Traktanden. Bei Wahlen und Beschlüssen gilt die absolute Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Präsident/in.

Art. 5

Der Vorstand ist das exekutive und administrative Organ. Er besteht aus einem/einer Präsidenten/Präsidentin, einem/einer Kassier/in, einem/einer Aktuar/in, und einem/einer Beisitzer/in, die von der Generalversammlung gewählt werden, und aus einem Delegierten des Ortsmuseums.

Weiter hat die Gemeinde das Recht, einen Vertreter aus dem Gemeindevorstand zu delegieren.

Die Vorstandsmitglieder teilen die Aufgaben gemäss Artikel 2 der Statuten untereinander auf oder können diese an Kommissionen delegieren, so dass die Ziele des Vereins erreicht werden.

Art. 6

Die Rechnungsrevisoren/innen überprüfen am Ende des Betriebsjahres die Buchhaltung des Vereins und legen dem Vorstand z.H. der Generalversammlung einen schriftlichen Bericht vor.

C. Mitglieder, Finanzen

Art. 7

Mitglieder der Cumünaunza Culturela Pro Bravuogn sind natürliche oder juridische Personen, Kollektive oder Gönner/innen, die den jährlichen Mitgliederbeitrag zahlen.

Art. 8

Die Einnahmen werden durch Mitgliederbeiträge, Beiträge der Gemeinde, Legate und private Spenden gesichert. Das Rechnungsjahr dauert jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Das Vermögen des Vereins haftet für alle Verpflichtungen desselben.

Die Jahresbeiträge für Mitgliederbelaufen sich auf:

  • Einzelne: 30 Fr.
  • Kollektive z.B. Familien: 60 Fr.
  • Juridische Personen: 60 Fr.
  • Gönner/in: 100 Fr.

Die Mitgliedschaft verfällt durch Austritt oder Ausschluss.

Der Vorstand kann für bestimmte Projekte in Eigenkompetenz Beiträge bis zu Fr. 3000 sprechen.

D. Statutenänderung, Auflösung und schlussbestimmungen

Art. 9

Die Generalversammlung entscheidet mit einer Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Stimmen über Statutenänderungen oder über eine eventuelle Auflösung des Vereins. Trifft letzteres zu, geht das ganze Vermögen an die Gemeinde, die diese Mittel für Projekte zugunsten der romanischen Sprache und Kultur einzusetzen hat.

Art. 10

Die vorliegenden Statuten sind von der Generalversammlung vom 23. März 2024 beraten und genehmigt worden und treten ab sofort in Kraft. Diese ersetzen die Statuten vom 4. April 1992.

Von der Generalversammlug genehmigt: Bravuogn, 23. März 2024

Claudia Taverna, Linard Nicolay

Version 19. Nov. 2024

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier kannst du auswählen, welche Cookies du zulassen willst und deine Auswahl jederzeit ändern. Klickst du auf 'Zustimmen', stimmst du der Verwendung von Cookies zu.